Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1
Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen mit unserem Unternehmen unter Ausschluss etwaiger entgegenstehender Vereinbarungen und/oder Bedingungen. Mit der Bestellung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit unseren AGB unter gleichzeitigem Verzicht auf etwaig entgegenstehende Bedingungen.
Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen können nur individuell in Schriftform getroffen werden.
§ 2
Angebot / Bestellung
Unsere Angebote stellen lediglich unverbindliche Willenserklärungen dar, die darauf gerichtet sind, dass der Kunde ein Angebot gegenüber uns mit seiner Bestellung aufgibt (invitatio ad offerendum). Der Kunde ist an sein Angebot 6 Wochen gebunden. Aufträge zwischen uns und dem Kunden werden erst dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Bestätigung des Eingangs einer Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebotes eines Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.
§ 3
Liefertermine
Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich.
Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde die erforderlichen Einbauvoraussetzungen, technischen Rahmenbedingungen oder sonstige tatsächlichen Voraussetzungen nicht für die Leistung unseres Hauses rechtzeitig erbringt, verschieben sich etwaig ausnahmsweise zugesagte Liefertermine entsprechend.
Gleichzeitig sind wir berechtigt etwaig zugesagte Liefertermine auszusetzen, sollte der Kunde mit Vorschuss- und/oder Anzahlungsleistungen sich in Verzug befinden.
§ 4
Preise
Sämtliche unsere Preise verstehen sich exklusiv etwaig anfallender Fahrzeiten sowie exklusiv etwaig anfallender Mehrleistungen, die nicht im Angebot beinhaltet sind, zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Alle Rechnungen unseres Hauses sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Wenn der Kunde innerhalb der 10 Tage nach Rechnungserstellung die Zahlung erbringt, ist er berechtigt, 1% Skonto in Abzug zu bringen. Wir sind berechtigt Anzahlungs- und/oder Vorschussrechnungen für die Leistung bis zur Höhe des Leistungspreises gemäß bestätigter Bestellung vorzunehmen. Sollte der Kunde mit der Bezahlung einer offenen Rechnung sich mehr als 14 Tage in Verzug befinden, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen in Ansatz zu bringen sowie nach einer weiteren schriftlichen Aufforderung mit ergebnisloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferten Leistungen verbleiben in unserem Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Leistungen.
Soweit der Kunde Vermischungen, Vermengungen und/oder Verarbeitungen unserer Waren mit anderen Sachen vornimmt, überträgt uns der Kunde bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis zum Wert unserer Waren zu den sonstigen Sachen im Rahmen der Vermischung, Vermengung und/oder Verarbeitung.
Wird durch die Vermischung, Vermengung und/oder Verarbeitung eine neue Sache hergestellt, überträgt der Kunde uns an dieser Sache bereits jetzt das Miteigentum.
Der Kunde ist berechtigt, unsere Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages inklusive Mehrwertsteuer unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden oder sonstige Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung und/oder Vermengung weiterverkauft wurde.
Der Kunde ist verpflichtet auf unsere Anforderung hin uns umgehend sämtliche Forderungsbestände sowie Adressen seiner Kunden mitzuteilen. Der Kunde bleibt zur Einziehung dieser Forderung auch nach der Abtretung grundsätzlich ermächtigt bis auf Widerruf durch uns. Nach Widerruf durch uns sind wir unverzüglich berechtigt, den Dritten gegenüber die Abtretung anzuzeigen.
§ 6
Wartung und Instandhaltung
Wir weisen darauf hin, dass unsere Waren regelmäßig zu warten und instand zu halten sind und dass ein unbeeinträchtigter Betrieb unserer Waren von der Einhaltung dieser Vorgaben abhängen kann. Gerne sind wir auf Kundenwunsch bereit, die gesondert bei uns zu beauftragenden Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten vorzunehmen sowie die erforderlichen Vorgaben zum unbeeinträchtigten Betrieb unserer Waren dem Kunden mitzuteilen.
§ 7
Leistungsänderungen
Unsere Leistungen werden unter Berücksichtigung der vertraglich festgelegten Arbeiten sorgfältig von uns ausgeführt. Wir haben jedoch ausdrücklich das Recht, zusätzliche bei Auftragserteilung noch nicht festgelegte Arbeiten vorzunehmen, soweit sie zur Erreichung der vollen Gebrauchsfähigkeit unserer Waren erforderlich sind. Hierfür anfallende Zusatzkosten können wir dem Kunden in Rechnung stellen.
§ 8
Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge werden auf Verlangen des Kunden erstellt. Der Kunde ist verpflichtet, ein angemessenes Entgelt für die Erstellung des Kostenvoranschlages zu erstatten, soweit nicht auf Grundlage des Kostenvoranschlages ein Auftrag zustande kommt.
Sämtliche Kostenvoranschläge unseres Hauses sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 9
Leistungsausführungen
Der Kunde verpflichtet sich, während unserer Leistungen etwaig erforderliche Räumlichkeiten unseren Mitarbeitern vollumfänglich zugänglich zu machen bzw., soweit notwendig, zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, während der Ausführung die für unsere Leistung erforderlichen Hilfsmittel in ausreichender Form, wie z.B. ausreichende Stromversorgung, Wasserversorgung oder sonstige Betriebsmittel nach Ermessen unseres Hauses für die Leistung zur Verfügung zu stellen. Die Verantwortung für die Geeignetheit der zur Verfügung gestellten Hilfsmittel liegt ausschließlich beim Kunden.
Der Kunde ist weiter verpflichtet, die ausreichende räumliche Nutzung von Sozialräumen, Waschräumen, Toiletten und sonstigen Bedarf des täglichen Lebens für unsere Mitarbeiter während der Leistung zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass auf Anforderung unseres Hauses die erforderlichen fachkundigen Personen, wie z.B. EDV-Berater oder Ähnliches, rechtzeitig zur Leistungserbringung vor Ort sind.
§ 10
Sicherheit
Der Kunde ist verpflichtet, uns zu Beginn unserer Leistung auf etwaig zu beachtende Sicherheitsbestimmungen hinzuweisen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, seine eigenen Mitarbeiter über unsere Arbeiten zu informieren sowie seine Abläufe nach unseren Leistungsvorgaben auszurichten.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung unserer Leistungen unsere Mitarbeiter – soweit diese beim Kunden vor Ort sind – keinen Gefahren, gleich welcher Art, ausgesetzt sind und eine Gefährdung von unseren Mitarbeitern während der Leistungserbringung ausgeschlossen ist.
§ 11
Aufrechnung / Zurückbehaltung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden gegenüber uns besteht nur, wenn die Gegenansprüche des Kunden von uns anerkannt wurden bzw. rechtskräftig festgestellt wurden.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis mit uns beruht.
§ 12
Verhinderung / höhere Gewalt
Soweit unsere Leistungen aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht durchgeführt werden können, stellt der Kunde uns von allen möglichen Haftungs- und/oder Verzugsfolgeschäden, gleich mittelbarer oder unmittelbarer Art, die hierauf begründet sind, ausdrücklich frei.
Soweit unsere Leistungen aus Gründen höherer Gewalt bzw. wegen Verzögerungen bei unseren Lieferanten bzw. wegen Arbeitskämpfen, gleich aus welchem Grund, bzw. bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Ereignisse nicht durchgeführt werden können, verschieben sich unsere Leistungsverpflichtungen entsprechend, ohne dass hieraus ein Anspruch des Kunden hergeleitet werden kann.
§ 13
Dienstleistung / Abnahme
Alle unsere Leistungen stellen grundsätzlich Dienstleistungen dar. Ein Erfolg ist ausdrücklich nur bei schriftlicher Vereinbarung des Erfolges geschuldet.
Ist ausnahmsweise ein Erfolg durch uns geschuldet, ist der Kunde verpflichtet, die Leistung abzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch uns vorzunehmen.
Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden, insbesondere wenn die Funktionsfähigkeit nur unerheblich beeinträchtigt ist.
Die Abnahme gilt als fingiert, wenn der Kunde unsere Leistungen in Betrieb genommen hat.
§ 14
Subunternehmer
Wir sind ausdrücklich berechtigt, für die Erbringung unserer Leistung Subunternehmer im erforderlichen Umfang einzubinden.
§ 15
Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sofern der Kunde Unternehmer im Rechtssinne ist, er verpflichtet, erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Feststellung im eigenen Betrieb gegenüber uns bekannt zu geben. Soweit der Unternehmer die rechtzeitige Mängelanzeige nicht vornimmt, geht er seiner Gewährleistungsansprüche verlustig.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Anzeige der Versandbereitschaft, soweit Abholung vereinbart ist, bzw. mit der Annahme unserer Ware im Betrieb des Kunden, soweit Lieferung durch uns vereinbart ist. Verzögert sich die Übernahme im Betrieb des Kunden durch Gründe, die wir nicht zu vertreten haben, so verkürzt sich die Gewährleistung für die Dauer der Verzögerung.
Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Folgeschäden, wie Produktions- und/oder Nutzungsausfall sowie entgangenem Gewinn und/oder Vertragsstrafen sind ausdrücklich gegenüber uns ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden nicht abdingbar zwingend gesetzlich vorgesehen ist.
§ 16
Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung ist im Verzugsfalle unserer Leistungen für jede vollendete Woche der Verspätung auf 0,2% des Wertes der nicht rechtzeitig ausgeführten Leistungen, max. 5% des Gesamtwertes unserer Leistung begrenzt.
Darüber hinausgehende Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber uns sind im Verzugsfalle nach Ablauf einer fruchtlos verstrichenen Nachfristsetzung durch den Kunden auf den Rücktritt des Kunden beschränkt, soweit keine darüber hinausgehende gesetzliche zwingende Haftung für uns gegeben ist.
Bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit und leichter Fahrlässigkeit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist diese Haftung allerdings begrenzt auf den vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Unsere Haftung ist darüber hinaus, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegenüber dem Kunden auf einen Maximalbetrag von 20% des Leistungsumfangs beschränkt, soweit nicht darüber hinaus eine Haftung aus gesetzlich zwingendem nicht abdingbarem Recht nach den obigen Vorgaben besteht.
§ 17
Erfüllungsort / Gerichtsstand / Nebenabrede
Erfüllungsort ist unser Firmensitz.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das uns zuständige Gericht, soweit der Kunde Unternehmer im Rechtssinne ist.
Nebenabreden zwischen uns und unserem Kunden sind nicht getroffen und können nur in schriftlicher Form getroffen werden. Ein Abweichen vom Schriftformerfordernis kann wiederum nur schriftlich vereinbart werden. Ein konkludentes Abweichen wird somit ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 18
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung vereinbaren die Parteien eine Regelung zu setzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am Nächsten kommt. Sollten die Parteien eine solche Einigung nicht herbeiführen, so tritt an die Stelle der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung nach Wunsch der Parteien diejenige gesetzliche Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am Nächsten kommt.
Version 2017 (letzte Änderungen Februar 2019)
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